Große Unsicherheit beim Heizungsgesetz: Was jetzt wirklich gilt
Die Diskussion rund um das Heizungsgesetz sorgt weiterhin für Unsicherheit bei vielen Eigentümern. Doch welche Regeln gelten aktuell wirklich – und was könnte sich 2026 ändern? Ein Überblick über die wichtigsten Punkte rund um Heizungen, Förderungen und mögliche Gesetzesänderungen.
Buchner Immobilien
5/18/20264 min read


Kaum ein Thema hat Eigentümer, Käufer und die Immobilienbranche in den vergangenen Jahren so beschäftigt wie das sogenannte „Heizungsgesetz“. Seit der Einführung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) herrscht bei vielen Menschen Unsicherheit: Muss die eigene Heizung ausgetauscht werden? Sind Gasheizungen künftig verboten? Lohnt sich eine Wärmepumpe überhaupt noch? Und was passiert jetzt mit der geplanten Reform im Jahr 2026?
Tatsächlich befindet sich das Thema weiterhin im Wandel. Während die aktuelle Gesetzeslage bereits klare Vorgaben enthält, arbeitet die Bundesregierung gleichzeitig an einer umfassenden Überarbeitung des bisherigen Heizungsgesetzes. Für Eigentümer ist es deshalb wichtiger denn je, die Entwicklungen realistisch einzuordnen und langfristig zu planen.
Was regelt das aktuelle Heizungsgesetz überhaupt?
Grundlage der aktuellen Regelungen ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das seit 2024 in verschärfter Form gilt. Ziel des Gesetzes ist es, den Gebäudesektor langfristig klimafreundlicher zu gestalten und den CO₂-Ausstoß zu reduzieren. Kernpunkt des Gesetzes ist die bekannte 65-Prozent-Regel. Diese besagt, dass neu eingebaute Heizungen künftig zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden sollen. Dabei geht es jedoch nicht ausschließlich um Wärmepumpen – auch andere Technologien können diese Vorgabe erfüllen.
Besonders wichtig:
Das Gesetz bedeutet nicht, dass bestehende funktionierende Öl- oder Gasheizungen sofort ausgetauscht werden müssen. Viele Eigentümer gingen anfangs genau davon aus, wodurch große Verunsicherung entstand. Tatsächlich dürfen bestehende Heizungen weiterhin betrieben und bei Defekten oftmals sogar repariert werden. Vor allem bei Bestandsimmobilien gelten längere Übergangsfristen. Die Regelungen greifen dort erst schrittweise und orientieren sich zusätzlich an der kommunalen Wärmeplanung der jeweiligen Städte und Gemeinden.
Warum das Thema so emotional diskutiert wird
Das Heizungsgesetz betrifft nicht nur Technik, sondern auch enorme finanzielle Entscheidungen. Für viele Eigentümer geht es um Investitionen von mehreren zehntausend Euro. Gerade ältere Gebäude stellen Eigentümer oft vor schwierige Fragen:
Lohnt sich eine Sanierung überhaupt noch?
Welche Heiztechnik passt zum Gebäude?
Wie entwickeln sich Energiepreise künftig?
Welche Förderungen gibt es noch?
Und wie stark beeinflusst die Heizungsart später den Immobilienwert?
Hinzu kommt, dass sich die politische Diskussion rund um das Gesetz in den vergangenen Jahren mehrfach verändert hat. Unterschiedliche Aussagen aus Politik, Medien und Wirtschaft haben dazu geführt, dass viele Menschen kaum noch unterscheiden können, was aktuell gilt – und was lediglich geplant ist.
Welche Änderungen für 2026 diskutiert werden
Die Bundesregierung plant derzeit eine umfassende Reform des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes. Das bestehende „Heizungsgesetz“ soll dabei durch ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzt werden. Geplant ist unter anderem, die bisherige starre 65-Prozent-Vorgabe zu lockern und den Eigentümern wieder mehr Technologieoffenheit einzuräumen. Nach aktuellem Stand könnten damit auch künftig neue Gas- oder Ölheizungen eingebaut werden – allerdings unter bestimmten Bedingungen. Vorgesehen ist beispielsweise eine sogenannte „Bio-Treppe“. Dabei müssten fossile Brennstoffe künftig schrittweise mit klimafreundlicheren Anteilen wie Biomethan oder anderen erneuerbaren Energieträgern ergänzt werden. Die Beimischungsquote soll in den kommenden Jahren kontinuierlich steigen. Ab Januar 2029: Mindestens 10 Prozent klimafreundliche Brennstoffe. Ab Januar 2030: Mindestens 15 Prozent. Ab Januar 2035: mindestens 30 Prozent. Ab Januar 2040: Mindestens 60 Prozent.
Zusätzlich steht zur Diskussion, das bisher geplante Betriebsverbot fossiler Heizungen ab dem Jahr 2045 wieder zu streichen. Genau dieser Punkt sorgt aktuell jedoch erneut für politische und rechtliche Diskussionen. Denn Kritiker befürchten, dass eine zu starke Lockerung der bisherigen Klimaschutzmaßnahmen verfassungsrechtliche Probleme verursachen könnte. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021, das den Staat zu ausreichenden Maßnahmen beim Klimaschutz verpflichtet.
Welche Heizsysteme künftig möglich bleiben
Auch wenn in der öffentlichen Diskussion häufig nur über Wärmepumpen gesprochen wird, lässt das Gesetz weiterhin mehrere technische Lösungen zu. Dazu zählen unter anderem:
Wärmepumpen
Fernwärmeanschlüsse
Hybridheizungen
Biomasseheizungen
Solarthermie
H₂-Ready-Gasheizungen
Gas- und Ölheizungen mit erneuerbaren Anteilen
Welche Lösung sinnvoll ist, hängt immer von der jeweiligen Immobilie ab. Faktoren wie Gebäudezustand, Dämmung, Grundstücksgröße, Lage und vorhandene Infrastruktur spielen dabei eine entscheidende Rolle. Gerade deshalb gibt es keine pauschale „perfekte Heizung“ für alle Gebäude.
Welche Bedeutung das Thema für Immobilienkäufer hat
Für Kaufinteressenten spielt die energetische Situation einer Immobilie mittlerweile eine immer größere Rolle. Neben Lage und Zustand achten viele Käufer inzwischen verstärkt auf:
Energieausweis
Heizungsalter
Sanierungsbedarf
laufende Nebenkosten
mögliche Modernisierungskosten
Besonders ältere Immobilien können dadurch stärker unter Druck geraten, wenn hohe Investitionen in den kommenden Jahren absehbar sind. Gleichzeitig bieten sanierte oder energetisch moderne Immobilien häufig bessere Vermarktungschancen. Auch Banken und Finanzierungen berücksichtigen energetische Faktoren mittlerweile deutlich stärker als noch vor einigen Jahren.
Förderungen bleiben weiterhin ein wichtiger Faktor
Trotz der politischen Diskussionen bestehen aktuell weiterhin staatliche Förderprogramme für den Heizungstausch und energetische Sanierungen. Je nach Situation können Eigentümer Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite erhalten. Teilweise sind Förderungen von bis zu 70 Prozent möglich. Welche Programme langfristig bestehen bleiben und wie sich die Förderung künftig entwickelt, wird jedoch ebenfalls politisch diskutiert. Deshalb lohnt es sich für Eigentümer, geplante Modernisierungen frühzeitig zu prüfen und sich rechtzeitig beraten zu lassen.
Fazit: Ruhe bewahren und langfristig denken
Auch wenn das Thema Heizungsgesetz weiterhin emotional diskutiert wird, gilt für Eigentümer vor allem eines: Ruhe bewahren. Aktuell muss niemand panisch funktionierende Heizungen austauschen. Gleichzeitig wird deutlich, dass sich der Immobilienmarkt langfristig in Richtung energieeffizienter und klimafreundlicher Lösungen entwickelt.
Für Eigentümer bedeutet das vor allem, frühzeitig zu planen, Fördermöglichkeiten zu prüfen und die individuelle Situation der eigenen Immobilie realistisch einzuschätzen. Denn am Ende gibt es keine pauschale Lösung für jedes Haus – sondern immer nur die passende Lösung für die jeweilige Immobilie und die persönliche Lebenssituation.



